Hallo liebe Gartenfreunde, vor jedem Gartenverkauf muss eine Wertermittlung des Gartens vorgenommen werden. Die Kosten von 120€ sind vom Pächter in Bar zu begleichen. Die Wertermittlung ist ein Jahr gültig. Während dieses Zeitraums kann der Pächter einen geeigneten Nachpächter suchen. Pro Termin werden maximal 5 Gärten geschätzt. Meldet euch bitte so zeitnah wie möglich, wenn„Wertermittlung vor Gartenverkauf“ weiterlesen
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Wasser- und Stromzähler
Liebe Gartenfreunde, bitte denkt an den Tausch der Wasser- und Stromzähler, wenn diese nicht mehr geeicht sind. Ein Gartenwasserzähler muss gemäß dem deutschen Mess- und Eichgesetz alle sechs Jahre neu geeicht oder ausgetauscht werden, da seine Eichfrist abgelaufen ist. Jeder Zählerwechsel ist beim Vorstand zu melden, um den neuen und den alten Zählerstand direkt nach„Wasser- und Stromzähler“ weiterlesen
Ruhezeiten in der KGA
Liebe Gartenfreunde, in folgenden Zeitfenstern können geräuschverursachende Arbeitern erledigt werden: Außerhalb dieser Zeiten ist Ruhe zu bewahren.
Heckenschnitt
Liebe Gartenfreunde, wir weisen darauf hin, dass Hecken laut Rahmengartenordnung auf 1,10m bis zum Frühjahr zu kürzen sind. Bei Außenhecken muss mindestens eine Wegbreite von 3 Metern gegeben sein, sonst muss diese Hecke entfernt werden. (Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge) Alle Bäume und Büsche, die in den Weg ragen, sind ebenfalls zu kürzen.