Wasser- und Stromzähler

Liebe Gartenfreunde,

bitte denkt an den Tausch der Wasser- und Stromzähler, wenn diese nicht mehr geeicht sind.

Ein Gartenwasserzähler muss gemäß dem deutschen Mess- und Eichgesetz alle sechs Jahre neu geeicht oder ausgetauscht werden, da seine Eichfrist abgelaufen ist.

Jeder Zählerwechsel ist beim Vorstand zu melden, um den neuen und den alten Zählerstand direkt nach dem Einbau zu erfassen.

Ruhezeiten in der KGA

Liebe Gartenfreunde,

in folgenden Zeitfenstern können geräuschverursachende Arbeitern erledigt werden:

  • Montag – Donnerstag: 08-13 Uhr und 15-20 Uhr
  • Freitag: 08-13 Uhr und 15-19 Uhr
  • Samstag: 08-13 Uhr und 15-17 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist Ruhe zu bewahren.

Heckenschnitt

Liebe Gartenfreunde,

wir weisen darauf hin, dass Hecken laut Rahmengartenordnung auf 1,10m bis zum Frühjahr zu kürzen sind. Bei Außenhecken muss mindestens eine Wegbreite von 3 Metern gegeben sein, sonst muss diese Hecke entfernt werden. (Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge) Alle Bäume und Büsche, die in den Weg ragen, sind ebenfalls zu kürzen.