Wertermittlung vor Gartenverkauf

Hallo liebe Gartenfreunde, vor jedem Gartenverkauf muss eine Wertermittlung des Gartens vorgenommen werden. Die Kosten von 120€ sind vom Pächter in Bar zu begleichen. Die Wertermittlung ist ein Jahr gültig. Während dieses Zeitraums kann der Pächter einen geeigneten Nachpächter suchen. Pro Termin werden maximal 5 Gärten geschätzt. Meldet euch bitte so zeitnah wie möglich, wenn„Wertermittlung vor Gartenverkauf“ weiterlesen

Wasser- und Stromzähler

Liebe Gartenfreunde, bitte denkt an den Tausch der Wasser- und Stromzähler, wenn diese nicht mehr geeicht sind. Ein Gartenwasserzähler muss gemäß dem deutschen Mess- und Eichgesetz alle sechs Jahre neu geeicht oder ausgetauscht werden, da seine Eichfrist abgelaufen ist. Jeder Zählerwechsel ist beim Vorstand zu melden, um den neuen und den alten Zählerstand direkt nach„Wasser- und Stromzähler“ weiterlesen

Heckenschnitt

Liebe Gartenfreunde, wir weisen darauf hin, dass Hecken laut Rahmengartenordnung auf 1,10m bis zum Frühjahr zu kürzen sind. Bei Außenhecken muss mindestens eine Wegbreite von 3 Metern gegeben sein, sonst muss diese Hecke entfernt werden. (Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge) Alle Bäume und Büsche, die in den Weg ragen, sind ebenfalls zu kürzen.