Liebe Gartenfreunde,
bitte denkt an den Tausch der Wasser- und Stromzähler, wenn diese nicht mehr geeicht sind.
Ein Gartenwasserzähler muss gemäß dem deutschen Mess- und Eichgesetz alle sechs Jahre neu geeicht oder ausgetauscht werden, da seine Eichfrist abgelaufen ist.
Jeder Zählerwechsel ist beim Vorstand zu melden, um den neuen und den alten Zählerstand direkt nach dem Einbau zu erfassen.
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